Aktuelle Rechtliche Anforderungen in der Schweiz
Sofern Sie gewisse Grössenkriterien überschreiten, sind Sie verpflichtet, über nichtfinanzielle bzw. Nachhaltigkeitsaspekte zu berichten. Die Berichterstattung orientiert sich an der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) der EU.
Dasselbe gilt auch für börsenkotierte Unternehmen an der SIX, die darüber hinaus auch noch über Corporate Governance-Aspekte berichten müssen. Ebenso wurde der Swiss Code of Best Practices for Corporate Governance um Nachhaltigkeitsaspekte erweitert.
Ab dem Geschäftsjahr 2024 umfasst die nichtfinanzielle Berichterstattung ebenfalls einen Klimabericht aufbauend auf den Empfehlungen der Task Force on Climate-Related Financial Disclosures (TCFD). Die Ziele Ihrer Klimastrategie müssen im Einklang stehen mit den Klimazielen der Schweiz, die sich aus dem Klimaschutz- und Innovationsgesetz (KIG) ergeben.
Es ist empfehlenswert, sich bei der Berichterstattung an einem anerkannten Standard zu orientieren. Auf internationaler Ebene sind das die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die Global Reporting Initiative (GRI) und das Integrated Reporting Framework (IR)
In der Schweiz hat die Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (FER) im Dezember 2023 ein Diskussionspapier veröffentlicht, welches insbesondere für KMUs interessant ist. Das Papier beinhaltet einen Vorschlag zur Ausgestaltung eines Nachhaltigkeitsmanagementsystems und einen Leitfaden für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Wir empfehlen, den nichtfinanziellen Bericht in den Geschäftsbericht zu integrieren, da für beide Berichte dieselben Genehmigungs- und Veröffentlichungspflichten bestehen.
Ausblick
Schon jetzt sind weitere Änderungen und zusätzliche Anforderungen absehbar. Wir empfehlen, diese bereits beim Aufsetzen des ersten Berichts zu berücksichtigen:
Ab dem Geschäftsjahr 2025 muss die Nachhaltigkeitsberichterstattung in zwei Formaten erfolgen: Zum einen in einem für Menschen lesbaren Format (PDF), zum anderen in einem für Maschinen lesbaren Format (XBRL). Dadurch soll die Vergleichbarkeit der Daten erhöht werden. Wir empfehlen, beides zu kombinieren und einen PDF-Bericht zu erstellen, bei dem die relevanten Daten im Hintergrund im Einklang mit XBRL gekennzeichnet sind (sog. iXBRL). 
Das Obligationenrecht wird geändert und an die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU angepasst. Die CSRD bringt die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) mit sich, die von der EFRAG erstellt werden.
Wichtig für Verwaltungsräte: Art. 325 des Strafgesetzbuches wird erweitert: Für das Unterlassen einer Nachhaltigkeitsberichterstattung oder falsche Angaben darin können Geldbussen bis 100'000 CHF verhängt werden. 
Wie können wir Sie unterstützen?
Dank meines laufenden Doktorats an der Universität St.Gallen im Bereich Stakeholder Governance bin ich mit den o.g. Vorschriften vertraut. Aus meiner sechsjährigen Tätigkeit in der Wirtschaftsprüfung kenne ich den Berichterstattungsprozess und die Anforderungen an eine prüfungssichere Dokumentation. In den letzten drei Jahren habe ich bei zahlreichen Due Diligence Projekten automatisierte Datenmodelle zur Finanzberichterstattung aufgesetzt und über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von 47 Unternehmen berichtet. Darüber hinaus verfüge ich über Referenzen in den Bereichen Fotografie und Design
Diese Erfahrung erlaubt es mir, als «one-stop-shop» den gesamten Geschäfts-, Nachhaltigkeits- oder integrierten Bericht für Sie umzusetzen. Dadurch sparen Sie sich Zeit, Mühe und Geld, da die aufwändige Kommunikation zwischen Berater und Kreativagentur mit Ihnen im Mittelpunkt entfällt. Sie haben einen Ansprechpartner und profitieren von einem hohen Mass an Sorgfalt. 
Ich freue mich über Ihren Kontakt und Sie bei der Umsetzung Ihres Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichts unterstützen zu dürfen.

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