MODULARER AUFBAU DER GRI
Die GRI sind – genau wie die kürzlich erschienen ESRS – modular aufgebaut. Sie umfassen (i) drei Universalstandards, welche die Grundlagen und Konzepte der Nachhaltigkeitsberichterstattung festlegen und bei der Wesentlichkeitsbestimmung assistieren, (ii) Branchenstandards, die die wesentlichen Themen und den Berichtsumfang für bestimmten Branchen vorgeben, sowie (iii) Themenstandards, die genauere Anforderungen an die Berichterstattung zu bestimmten ESG-Themen liefern (z.B. GRI 205 Antikorruption, GRI 306 Abfall, GRI 403 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz).​​​​​​​
Modularer Aufbau der GRI-Standards
Quelle: GRI 1
GRUNDSÄTZE
Die Berichterstattung nach GRI-Standards erlaubt es Unternehmen, ein umfassendes Bild ihrer wesentlichen Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Menschen zu vermitteln und zu erläutern, wie das Unternehmen diesen Auswirkungen entgegenwirkt. Nach GRI 1 können Auswirkungen tatsächlich oder potenziell, negativ oder positiv, kurzfristig oder langfristig, beabsichtigt oder unbeabsichtigt, reversibel oder irreversibel sein. Sie entstehen aufgrund der Aktivitäten oder Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens.
Anders als die ESRS beruhen die GRI auf einer einfachen Wesentlichkeitsdefinition, nach der vorrangig über die Themen berichtet werden soll, die die erheblichsten Auswirkungen auf die Wirtschaft, Umwelt und Menschen(-rechte) darstellen. 
Die Identifikation wesentlichen Themen und deren Bewertung erfolgt durch die laufende Einbeziehung relevanter Interessensgruppen und wird regelmässig durchgeführt. Interessensgruppen (Stakeholder) umfassen regelmässig Geschäftspartner, zivilgesellschaftliche Organisationen, Konsumenten, Kunden, Mitarbeiter, Regierungsbehörden, lokale Gemeinschaften, Nichtregierungsorganisationen, Investoren, Lieferanten, Gewerkschaften und verletzliche Gruppen.
Unternehmen kommen einer Sorgfaltspflicht nach, die zunächst die Identifikation potenziell und tatsächlich negativer Auswirkungen umfasst und anschliessend Massnahmen zu deren Prävention und Abhilfeschaffung. Die Priorisierung erfolgt nach dem Schweregrad und der Wahrscheinlichkeit der Auswirkung.
Unternehmen, die in Einklang mit GRI berichten wollen, müssen neun Anforderungen erfüllen, die in GRI 1 festgelegt sind. Diese umfassen v.a. die Anwendung der Prinzipien, die Berichterstattung in Einklang mit GRI-Themenstandards und die Angabe von Gründen bei Auslassung von Angaben und Anforderungen, denen das Unternehmen nicht nachkommen kann. Zudem muss ein GRI-Index erstellt werden, eine Anwendungserklärung unterzeichnet werden und das GRI über die Anwendung informiert werden.
Die Berichterstattung nach GRI folgt acht Prinzipien: (i) Genauigkeit, (ii) Ausgewogenheit, (iii) Verständlichkeit, (iv) Vergleichbarkeit, (v) Vollständigkeit, (vi) Nachhaltigkeitskontext, (vii) Aktualität, (viii) Prüfbarkeit.
IMPLIKATIONEN FÜR SCHWEIZER UNTERNEHMEN
Die GRI stellen das weltweit am meist genutzten Rahmenwerk für die Nachhaltigkeitsberichterstattung dar. 
Für die Berichterstattung nach OR964, die sich derzeit an der EU-NFRD orientiert, kommen die GRI-Standards infrage. Zahlreiche kotierte Schweizer Unternehmen nutzen bereits die GRI. Für Erstanwender stellt sich die Frage, wie wesentlich die Geschäftsaktivitäten in der EU sind und ob nicht ggfs. präventiv eine Berichterstattung nach ESRS erforderlich wird, bei der die Anforderungen durch den doppelten Wesentlichkeitsmassstab höher sind.
Der Bundesrat plant, die Anforderungen des OR964 mit der CSRD zu harmonisieren. Dennoch sollen Schweizer Unternehmen weiterhin die Möglichkeit haben, GRI als anerkanntes Framework zu verwenden.
KMUs sollten abwägen, ob sie zukunftsorientiert nach GRI oder ESRS berichten möchten, oder eine knappe Berichterstattung, die die gesetzlichen Mindeststandards erfüllt, ausreichend ist. KMUs könnten das Diskussionspapier der FER heranziehen, welches einen Vorschlag für ein Nachhaltigkeitsmanagementsystem und die vereinfachte Nachhaltigkeitsberichterstattung enthält. 
Wir unterstützen Sie gern bei Ihrer Entscheidungsfindung und der Umsetzung Ihres Berichtes. Kontaktieren Sie uns gern für eine Offerte und abonnieren Sie unseren Newsletter, um über Änderungen informiert zu bleiben.

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