GENEHMIGUNG DURCH DAS OBERSTE LEITUNGSORGAN
Gemäss dem neuen Entwurf zum OR964 sind Unternehmen verpflichtet, sowohl ihren Geschäfts- als auch Nachhaltigkeitsbericht vom obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgan genehmigen zu lassen. In Aktiengesellschaften übernimmt der Verwaltungsrat diese Verantwortung. Die Genehmigungspflicht zielt darauf ab, dass die Leitungsebene die Richtigkeit und Vollständigkeit der Berichte sicherstellt und die Inhalte des Nachhaltigkeitsberichts mit der allgemeinen Unternehmensstrategie in Einklang bringt.
VERÖFFENTLICHUNG UND AUFBEWAHRUNG
Die Berichte müssen spätestens sechs Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres elektronisch veröffentlicht werden, um die Zugänglichkeit für Investoren und die Öffentlichkeit zu gewährleisten. Der Nachhaltigkeitsbericht ist in einem einheitlichen maschinenlesbaren Format zu erstellen. Die Berichte müssen mindestens zehn Jahre lang öffentlich zugänglich bleiben.