HINTERGRUND
Gestützt auf den Bericht des Weltklimarates IPCC stuft die EU den Klimawandel – insbesondere durch die globale Erwärmung – als existenzielle Bedrohung ein. Der Klimawandel führe zu Extremwetterereignissen, dem Verlust von Biodiversität und stelle wachsende Bedrohungen für die menschliche Gesundheit und Ernährungssicherheit dar. Die EU hat deshalb zugesagt, sich im Rahmen des Übereinkommens von Paris um seine Bekämpfung zu bemühen und international im Klimaschutz eine Führungsrolle zu spielen.
Deshalb wurde in 2021 das Europäische Klimagesetz (Verordnung EU 2021/1119) erlassen, welches die Ideen des Green Deals umsetzt. Neben dem vollständigen Abbau der CO2-Emissionen bis 2050 («Netto-Null-Emissionen») hat die EU Zwischenziele vereinbart. So sollen bis zum Jahr 2030 die Emissionen im Vergleich zu 1990 um 55% reduziert werden.
Zur Erreichung dieser Ziele wird ein Beirat herangezogen, der die Berichte des IPCC und weitere wissenschaftliche Erkenntnisse verwendet, um Massnahmen und Möglichkeiten abzuleiten.
VERÄNDERUNGEN IN VIER BEREICHEN
Wirtschaft – Der Klimawandel wird von der EU als Chance gesehen, um den Industriewandel voranzutreiben und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Die Industrie muss ihre CO2-Emissionen deutlich senken und auf andere Energiequellen setzen. Die erhöhten Anforderungen sollen Innovationen schaffen. Damit europäische Unternehmen im internationalen Wettbewerb nicht benachteiligt werden, sollen zwei Massnahmen ergriffen werden: Zum einen finanzielle Unterstützung durch einen Innovationsfonds der EU und zum anderen strenge Importregeln, die sicherstellen, dass Wettbewerber ausserhalb der EU keine Produkte einführen, die den EU-Standards widersprechen (sog. CO2-Grenzausgleichssystem).
Energie – Der Energiemix soll bis 2030 aus 40% erneuerbaren Energien bestehen, also aus Solarenergie, Windenergie, Wasserkraft und Energie aus Biomasse. Durch den Ersatz fossiler Energieträger soll ausserdem die Energieabhängigkeit der EU gesenkt werden.
Verkehr – Verkehrsbedingte Emissionen betreffen vor allem PKW und Nutzfahrzeuge, die Schifffahrt und den Luftverkehr. In Bezug auf Fahrzeuge wird vorgeschlagen, dass Neufahrzeuge bis 2035 emissionsfrei sind und das zusehends alternative Kraftstoffe, z.B. Strom und Wasserstoff, verwendet werden. Zudem soll der Strassenverkehr unter das Emissionshandelssystem fallen. In der Schifffahrt und dem Luftverkehr sollen ebenfalls emissionsarme und nachhaltige Kraftstoffe eingesetzt werden und den Flugzeugen bzw. Schiffen sollen in ihren europäischen (Flug-)häfen eine Stromversorgung zur Verfügung stehen.
Gebäude – Gebäude machen 40% des Energieverbrauchs der EU aus und sorgen für 36% der energiebezogenen Treibhausgasemissionen. Über einen Zeitraum von sieben Jahren sollen deshalb mit einem Klima-Sozialfonds insgesamt EUR 72.2 Mrd. für die Renovierung von Wohnungen und Gebäuden, den Zugang zu emissionsfreier und emissionsarmer Mobilität und Einkommensbeihilfen bereitgestellt werden. Mitgliedstaaten sollen jährlich 3% ihrer öffentlichen Gebäudeflächen renovieren und bis 2030 sollen 49% der Gebäude erneuerbare Energien nutzen.
VERKNÜPFUNG MIT DER CSRD
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) spielt eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des EU Green Deals. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wirkt als Kontrollmechanismus, um sicherzustellen, dass Unternehmen Strategien aufstellen und über ihre Umweltauswirkungen transparent berichten. Durch die Bereitstellung standardisierter und vergleichbarer Daten soll zudem Kapital zu nachhaltigen Geschäftsmodellen gelenkt werden.
IMPLIKATIONEN für SCHWEIZer Unternehmen
Die Schweiz obliegt zwar nicht dem EU-Recht, hat sich jedoch mit dem Klimaschutz- und Innovationsgesetz ebenfalls das Ziel gesetzt, ihre Emissionen bis 2050 auf Null zu reduzieren. Zudem hat die Schweiz mit dem OR964 eine Berichterstattung etabliert, die sich an der Non-Financial Reporting Directive der EU orientiert. Die Änderung des OR964 hat die Anpassung der Regelungen an die CSRD zum Ziel. Die nichtfinanzielle Berichterstattung in der Schweiz steht damit in enger Harmonie mit der EU.
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