Die RLCG fordert Informationen zur Konzernstruktur und dem Aktionariat, der Kapitalstruktur, dem Verwaltungsrat, der Geschäftsleitung, Vergütung, Mitwirkungsrechte der Aktionäre, Kontrollwechsel und Abwehrmassnahmen, Transparenz über nichtfinanzielle Belange sowie Informationen zur Revisionsstelle, Informationspolitik und Handelssperrzeiten. Die von der SIX geforderten Angaben stimmen in vielen Belangen überein mit dem Swiss Code of Corporate Governance. Wir verzichten deshalb an dieser Stelle auf eine weitere Aufzählung und verweisen auf den separaten Blogartikel.
Trotz der Fülle an Informationen, die abgefragt wird, sind Emittenten dazu angehalten, sich auf das Wesentliche zu beschränken. Es gilt zudem das «comply-or-explain»-Prinzip, unter dem bestimmte Angaben ausgelassen werden können.
Der Emittent kann ausserdem freiwillig ein sogenanntes «Opting-In» für die Nachhaltigkeitsberichterstattung melden. Dies wird auf der Website der SIX veröffentlicht. Wenn der Emittent sich dazu entscheidet, muss er innerhalb von acht Monaten nach Bilanzstichtag einen solchen Bericht nach anerkannten internationalen Standards erstellen. Im Dezember 2023 hat die SIX entschieden, dass hierzu die GRI und ESRS zählen. Zudem werden die Sustainability Accounting Standards Board (SASB) und die IFRS Sustainability Disclosure Standards (ISSB) genannt.
Falls Sie sich für ein Opting-In entschieden haben, unterstützen wir Sie gern beim Aufsetzen der nichtfinanziellen Berichterstattung. Kontaktieren Sie uns gern für ein Angebot und abonnieren Sie unseren Newsletter, um über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben.

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