STANDARDS FÜR DIE EXTERNE PRÜFUNG
In der Schweiz wird die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten i.d.R. nach international anerkannten Standards erfolgen wie dem International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised). Der ISAE 3000 unterscheidet zwischen Prüfungen mit begrenzter und hinreichender Sicherheit.
Eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit (limited assurance) zeichnet sich durch weniger intensive Prüfungshandlungen aus, z.B. Befragungen und analytischen Prüfungshandlungen wie Plausibilitätsprüfungen. Der Prüfer gibt ein Urteil ab, dass «keine wesentlichen Sachverhalte festgestellt wurden, die darauf hinweisen, dass die Angaben nicht mit den festgelegten Kriterien übereinstimmen.»
Bei einer Prüfung mit hinreichender Sicherheit (reasonable assurance) erfolgen detaillierte Prüfungshandlungen, die auch Stichproben und die Beurteilung von Kontrollen und Prozessen beinhalten. Der Prüfung bestätigt, dass die Angaben «in allen wesentlichen Belangen mit den festgelegten Kriterien übereinstimmen.»
Ab 1. Januar 2024 (Geschäftsjahr 2024) sieht die CSRD für Nachhaltigkeitsberichte zunächst eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit vor. Ab 2028 wird die Einführung einer Pflicht zur Prüfung mit hinreichender Sicherheit erwartet.
Das IAASB hat am 20. September 2024 zudem einen neuen Prüfungsstandard mit der Bezeichnung International Standard on Sustainability Assurance (ISSA) 5000 veröffentlicht, der vermutlich bis Ende 2024 freigegeben und ab Ende 2026 angewandt wird (Quelle: WPK). Dieser Standard wird den ISAE 3000 für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten ablösen.
PRÜFUNGSZIELE UND MASSNAHMEN
Die Abschlussprüfung verfolgt mehrere Ziele. Sie soll vor allem die Qualität und Verlässlichkeit und damit die Glaubwürdigkeit der nichtfinanziellen Angaben erhöhen. Damit kann Greenwashing vorgebeugt werden. Zudem kann die Prüfung durch das kritische Hinterfragen der Wesentlichkeit auch dem Information Overload entgegengewirkt werden.
Während die Vollständigkeit und Genauigkeit grundsätzliche Prüfungsziele sind, ergeben sich die konkreten Anforderungen an die Prüfung Ihres Berichtes aus dem gewählten Rahmenwerk. So werden häufig auch die Ausgewogenheit, Vergleichbarkeit, Zuverlässigkeit der Daten und die Wesentlichkeit eine Rolle spielen.
ANTWORT 1: DAS INTERNE KONTROLLSYSTEM 
Zunehmend an Bedeutung gewinnen wird langfristig Ihr internes Kontrollsystem (IKS). Dieses sollte inhärenter Bestandteil Ihres Nachhaltigkeitsmanagement- und Berichterstattungsprozesses sein und über geeignete Kontrollen verfügen, die die relevanten Risiken entweder durch automatisierte oder manuelle Kontrollen adressieren. 
Das IKS bringt drei Vorteile mit sich: Neben der Tatsache, dass sein Vorhandensein und seine Effektivität bei einer Prüfung mit hinreichender Sicherheit eine wichtige Rolle spielen, sorgt es für einen beschleunigten Berichtsprozess. Zudem hilft es, Ihre Sorgfaltspflicht zu dokumentieren.
ANTWORT 2: SAUBERE DOKUMENTATION UND ABLAGESTRUKTUR
Neben dem IKS sollten Unternehmen eine saubere Dokumentation aufsetzen. Diese beinhaltet (i) die Dokumentation der Annahmen (z.B. in Bezug auf die Wesentlichkeit und die Stakeholderinteressen) und (ii) die Dokumentation von Belegen über die quantitativen und qualitativen Angaben des Berichts. 
Wir unterstützen Sie sowohl beim Aufsetzen des IKS als auch bei der Dokumentation, um Sie sicher durch die Prüfung zu navigieren. Kontaktieren Sie uns gern für eine Offerte und abonnieren Sie unseren Newsletter, um über Änderungen informiert zu bleiben.

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