Zweck des KIG
Das Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KIG) verfolgt drei Zwecke
(i) die Verminderung der Treibhausgasemissionen und Anwendung von Negativemissionstechnologien zur Extraktion von CO2 aus der Atmosphäre und dessen dauerhafter Bindung; 
(ii) die Anpassung an und den Schutz vor den Auswirkungen des Klimawandels; sowie 
(iii) die Ausrichtung der Finanzmittelflüsse auf eine emissionsarme Entwicklung.
Netto-Null-Emissionen bis 2050
Ziel ist, dass die in der Schweiz anfallenden von Menschen verursachten Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 Null betragen und danach negativ sind. Dies soll durch die grösstmögliche Emissionsminderung sowie durch den Einsatz von Negativemissionstechnologien erfolgen. Diese Emissionen beinhalten auch die Emissionen von Flugzeugen und Schiffen, die in der Schweiz betankt werden.
Es werden ferner Zwischenziele festgelegt. Im Durchschnitt sollen die Emissionen in den Jahren 2031-2040 bereits um 64% niedriger sein als 1990, bis 2040 um 75% niedriger und für die Jahre 2041-2050 um mind. 89% niedriger. Zudem nennt das KIG Richtwerte für einzelne Sektorenwie Gebäude, Verkehr und die Industrie.
Eine wichtige Einschränkung folgt dennoch: Die Verminderungsziele müssen sowohl technisch möglich als auch wirtschaftlich tragbar sein und, soweit möglich, durch Emissionsverminderung vor Ort in der Schweiz erreicht werden. Diese Einschränkung betont die Praktikabilität der Massnahmen.
Bestimmungen für Unternehmen
Besondere Bestimmungen gelten auch für Unternehmen. Alle Unternehmen müssen bis 2050 Netto-Null-Emissionen aufweisen. Bundes- und Kantonsbetriebe und -verwaltungen streben dies bereits bis 2040 an. Netto-Null beinhaltet sowohl indirekte als auch direkte Emissionen. Unternehmen, die bis zum Jahr 2029 entsprechende Fahrpläne ausarbeiten – durch die TCFD-Berichterstattungspflicht trifft dies auf alle grossen und börsenkontierten Unternehmen zu – werden vom Bund durch fachliche Beratung unterstützt. Wer neuartige Technologien und Prozesse nutzt, kann ausserdem Finanzhilfen erhalten.
Dieser Artikel ergänzt unseren Blogartikel zur TCFD-Berichterstattung, die ab 2024 für grosse und börsenkotierte Unternehmen verpflichtend umzusetzen ist. Wir freuen uns über Ihren Kontakt, wenn wir Sie dabei unterstützen dürfen. Abonnieren Sie gern unseren Newsletter, um sich über zukünftige Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten. 

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