SIEBEN GRUNDSÄTZE DER INTEGRIERTEN BERICHTERSTATTUNG
Der integrierte Bericht ist prinzipienbasiert und orientiert sich an sechs Grundsätzen:
1 Strategische Ausrichtung und Zukunftsorientierung – Der Bericht sollte Einblicke in die strategische Ausrichtung und die künftigen Ziele des Unternehmens geben.
2 Vernetzung der Informationen – Das IRF fordert ein umfassendes Bild der Zusammenhänge und Abhängigkeiten zwischen den Einflussfaktoren des Unternehmens.
3 Stakeholder-Beziehungen – Der Bericht soll die Qualität der Beziehungen zu wichtigen Stakeholdern und deren Einfluss auf die Unternehmensstrategie beleuchten.
4 Wesentlichkeit – Nur wirklich relevante Informationen, die die Fähigkeit zur Wertschöpfung betreffen, sollen einbezogen werden.
5 Kürze – Ein integrierter Bericht sollte prägnant sein und das Wesentliche erfassen.
6 Verlässlichkeit und Vollständigkeit – Alle wesentlichen, positiven wie negativen Aspekte sollen korrekt und ausgeglichen dargestellt sein.
7 Konsistenz und Vergleichbarkeit – Der Bericht soll vergleichbare Informationen enthalten, um die Transparenz über mehrere Berichtsperioden zu gewährleisten.
INHALTSELEMENTE DES INTEGRIERTEN BERICHTS
Der integrierte Bericht umfasst acht Inhaltselemente:
Zunächst soll ein Überblick über die Organisation und das externe Umfeld gegeben werden (organisational overview and external environment).
Im zweiten Schritt geht das Unternehmen auf die Aufsichtsstrukturen (Governance) ein, die sicherstellen, dass die Unternehmung dazu fähig ist, kurz-, mittel- und langfristig Wert zu schaffen.
Der dritte Abschnitt soll das Geschäftsmodell (business model) detaillierter darstellen und die Wertschöpfungskette (inputs, business activities, outputs, outcomes) beschreiben.
Danach sind Risiken und Chancen sowie deren Managementsystem darzustellen (risks and oppotunities).
Zudem soll das Unternehmen über seine Strategie und Ressourcenallokation berichten (strategy and resource allocation). Neben den Zielen und Strategien soll beschrieben werden, wie die Ziele gemessen werden und wie diese die verschiedenen Kapitalarten betreffen.
Der integrierte Bericht soll zudem Aufschluss über die Geschäftsergebnisse geben, d.h. inwiefern das Unternehmen seine strategischen Ziele erreicht hat und welche Ergebnisse und Effekte in Bezug auf die verschiedenen Kapitalarten erzielt wurden (performance).
Zudem soll der integrierte Bericht beantworten, welchen Herausforderungen und Unklarheiten das Unternehmen bei der Umsetzung seiner Strategie begegnen wird und was die Implikationen für sein Geschäftsmodell und die zukünftige Performance sind (outlook).
Zuletzt soll der Bericht Aufschluss geben, welche Faktoren bei der Erstellung des integrierten Berichtes einbezogen wurden und wie diese quantifiziert und bewertet werden (basis of preparation and presentation). Dies beinhaltet z.B. die Definition von Wesentlichkeit, eine Beschreibung des Berichtsumfeldes und der wesentlichen Frameworks und Methoden, die genutzt wurden.
WIE WIR SIE UNTERSTÜTZEN
Dank des prinzipienbasierten Ansatzes mit dem Fokus auf Prägnanz, Klarheit und Kürze und ohne lange Listen von Pflichtangaben stellt das Integrated Reporting Framework für KMUs eine gute Möglichkeit dar, die Berichterstattung über finanzielle und nichtfinanzielle Aspekte zu verbinden und die
Anforderungen des OR964 zu erfüllen. Börsenkotierte Unternehmen ist hingegen eher die Anwendung der
GRI-Standards resp. der
ESRS zu empfehlen, um sicherzustellen, dass alle Pflichtangaben – insbesondere die der
CSRD – erfüllt werden.
Wir unterstützen Sie gern bei der Umsetzung ihres Berichts.
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