WESENTLICHE ÄNDERUNGEN IM ÜBERBLICK
1 Erweiterter Anwendungsbereich: Neu gilt die Berichterstattungspflicht für Unternehmen ab 250 Vollzeitstellen (statt bisher 500) sowie für Unternehmen, die zwei von drei Schwellenwerten (250 Vollzeitstellen, CHF50m Umsatz, CHF25m Bilanzsumme) erfüllen. Auch Unternehmen, die eine Konzernrechnung aufstellen müssen und diese Schwellen überschreiten, fallen unter die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung​.
2 Verpflichtende Prüfungen: Die Berichte über Nachhaltigkeitsaspekte müssen neu durch ein Revisionsunternehmen oder eine Konformitätsbewertungsstelle geprüft werden. Für Unternehmen von öffentlichem Interesse wie börsennotierte Unternehmen sind dabei speziell zugelassene Stellen erforderlich, die den Anforderungen des Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG) entsprechen.
3 Umfang und Standards der Berichterstattung: Die Berichterstattung soll umfassendere Angaben zu Umweltfaktoren, sozialen und menschenrechtlichen Aspekten sowie Governance-Elementen enthalten. Dabei müssen die Berichte entweder an den EU-Standards oder an gleichwertigen, vom Bundesrat festgelegten Standards ausgerichtet sein. Ziel ist es, die Vergleichbarkeit und Zuverlässigkeit der Berichte zu gewährleisten​.
4 Digitalisierung und Veröffentlichung: Die Berichte müssen in einem maschinenlesbaren, internationalen Standardformat erstellt und mindestens zehn Jahre lang öffentlich zugänglich gemacht werden. Dies fördert die Transparenz und erleichtert die digitale Verarbeitung der Informationen​.
IMPLIKATIONEN FÜR SCHWEIZER UNTERNEHMEN
Die niedrigere Grössenschwelle sorgt dafür, dass mehr Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet werden. Die geplanten Änderungen des OR964 sollen voraussichtlich ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten. Gemäß den Übergangsbestimmungen gelten die neuen Vorschriften für Geschäftsjahre, die nach diesem Datum beginnen. Das bedeutet, dass Unternehmen erstmals für das Geschäftsjahr 2025 einen Bericht über Nachhaltigkeitsaspekte erstellen müssen, der im Jahr 2026 veröffentlicht wird.
Durch die neuen Anforderungen und die Prüfungspflicht kommt erheblicher zusätzlicher Aufwand auf Schweizer Unternehmen zu. Wir empfehlen daher KMUs, die sich noch knapp unterhalb der Schwelle befinden (ca. 250 Mitarbeiter, CHF50m Umsatzerlöse, CHF25m Bilanzsumme), schon frühzeitig ein Nachhaltigkeitsmanagementsystem zu etablieren und eine Berichterstattung – wenn auch zunächst für interne Zwecke – aufzusetzen, um vorbereitet zu sein und den Aufwand zu entzerren. 
Wir unterstützen Sie gern dabei. Kontaktieren Sie uns für ein Angebot und bleiben Sie mit unserem Newsletter informiert über weitere Änderungen.

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