Das FER schreibt wörtlich: «In Anbetracht des dynamischen und teilweise unklaren regulatorischen Umfelds ist der Erlass einer (verbindlichen) Fachempfehlung derzeit weder gewünscht noch beabsichtigt.» Dies ergibt durchaus Sinn, schliesslich hat der Bundesrat Mitte 2024 eine weitere Verschärfung der Gesetzgebung und eine Angleichung an die EU-CSRD vorgesehen. 
Während diese Regeln, die in der Schweiz im Art. 964a ff. des Obligationenrechts (OR964) niedergeschrieben sind, für grosse und börsenkotierte Unternehmen gelten, wendet sich das FER in seinem Diskussionspapier explizit an kleinere und mittelgrosse Unternehmen (KMUs). Diese Unternehmen würden sich in Struktur und Komplexität deutlich von den unter OR964 fallenden Firmen unterscheiden und bedürfen deshalb eines praxisorientierteren Ansatzes, um trotz ihrer begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen über Nachhaltigkeit berichten zu können. Dies sei wichtig, da etwa 26% aller KMUs die Entwicklung um Nachhaltigkeitsberichte verfolgen und 6% sogar eine freiwillige Anwendung fordern. Nur 1% sind vom OR964 derzeit dazu verpflichtet.
Das FER hat deshalb ein 7-Schritte-Modell für das Nachhaltigkeitsmanagement erarbeitet, das wir Ihnen in einem separaten Blogartikel vorstellen. In Kürze geht es darum, Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten klarzustellen, Anspruchsgruppen und deren Interessen zu analysieren, die eigenen Ziele und einen Plan mit konkreten Massnahmen zur Erreichung festzulegen und schliesslich die Umsetzung der Massnahmen durchzuführen, Fortschritte zu messen und darüber zu berichten.
Für die Berichterstattung hat das FER Leitlinien aufgestellt und eine Struktur für den Nachhaltigkeitsbericht entwickelt. Der Nachhaltigkeitsbericht umfasst (i) ein Unternehmensporträt, (ii) einen Überblick über Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten (Governance), (iii) die Darstellung der Nachhaltigkeitsstrategie inkl. Ausführungen zur Wesentlichkeit und Anspruchsgruppen, (iv) Ausführungen zu Risiken und Chancen sowie dem Managementsystem, und (v) Kennzahlen und Ziele. 
Die Musterstruktur der FER steht damit im Einklang führender internationaler Standards. Für KMUs, die zum ersten Mal über die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes nachdenken, stellt dies ein attraktives Rahmenwerk dar, da es die wesentlichen Inhalte kurz und prägnant abdeckt. 
Obwohl die Anwendung dieser Leitlinie freiwillig erfolgen soll, kann eine Umsetzung doch hilfreich sein, insbesondere um die Sorgfaltspflichten des Verwaltungsrats sicherzustellen. 
Wir freuen uns sehr, Sie bei der Erstellung Ihres ersten Nachhaltigkeitsberichtes unterstützen zu dürfen und laden Sie herzlich ein, Kontakt mit uns aufzunehmen. Abonnieren Sie gern unseren Newsletter, um sich über neue Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten.

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