BERICHTERSTATTUNGSBEREICHE
Die Berichterstattung unterteilt sich in vier Bereiche.
1 Governance – Verfahren, Kontrolle und Vorgänge im Bereich der Governance zur Überwachung, Verwaltung und Beaufsichtigung von Auswirkungen, Risiken und Chancen.
2 Strategie – Zusammenspiel der Strategie und des Geschäftsmodelles des Unternehmens mit den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen.
3 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen – (i) Verfahren, mit denen die Auswirkungen, Risiken und Chancen ermittelt werden und mit denen das Unternehmen ihre Wesentlichkeit bewertet; (ii) Konzepte und Massnahmen für wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte.
4 Kennzahlen und Ziele – Leistung des Unternehmens, inkl. Festgelegte Ziele und Fortschritte bei der Erreichung dieser Ziele.
GRUNDSÄTZE
Die ESRS definieren fünf Grundsätze für die Informationen des Nachhaltigkeitsberichts: (i) Relevanz im Sinne der doppelten Wesentlichkeit; (ii) Wahrheitsgetreue Darstellung; (iii) Vergleichbarkeit; (iv) Überprüfbarkeit; (v) Verständlichkeit.
ANGABEPFLICHTEN
ESRS 2 definiert Mindestangabepflichten für Konzepte, Massnahmen, Kennzahlen und Ziele. Neben den Informationen der ESRS soll die Nachhaltigkeitserklärung zudem die Angaben nach Art. 8 der EU-Taxononie enthalten, d.h. der als taxonomiekonform geltende Anteil der Umsatzerlöse, Investitions- und Betriebsausgaben.
IMPLIKATIONEN FÜR SCHWEIZER UNTERNEHMEN
Zunächst sind die ESRS europäische Standards. Schweizer Unternehmen mit grossen in der EU ansässigen oder kotierten Tochtergesellschaften könnten dennoch zur Anwendung verpflichtet sein. Des Weiteren ist die Schweiz wirtschaftlich eng mit der EU verflochten – so sind gem. EDA im Jahre 2023 ca. 60% der Exporte in die EU gegangen. Durch die Einbindung in EU-Lieferketten könnten Handelspartner deshalb von Schweizer Unternehmen Angaben im Sinne der ESRS verlangen. Die proaktive Umsetzung der ESRS könnte daher möglicherweise auch einen Wettbewerbsvorteil darstellen. Letztlich plant der Bundesrat ohnehin eine
Adaption des OR964 an die CSRD und damit eine Harmonisierung mit der
CSRD und den ESRS.
Wir unterstützen Sie gern bei der Aufbereitung Ihrer Nachhaltigkeitsinformationen im Sinne der ESRS und der Erstellung Ihres ersten Nachhaltigkeitsberichts.
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