IFRS S1
IFRS S1 verlangt Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen, die für Hauptadressaten des Finanzberichts hilfreich sind bei der Entscheidung über die Bereitstellung von Ressourcen für das Unternehmen. Der Standard begründet dies damit, dass die Fähigkeit des Unternehmens, Cashflows zu generieren, von den Interaktionen mit Stakeholdern abhängig ist. Das Unternehmen und seine Ressourcen und Beziehungen in der Wertschöpfungskette bilden ein interdependentes System (siehe dazu auch die Abbildung in unserem Blogartikel zum Integrated Reporting Framework).
KONZEPTIONELLE GRUNDLAGEN
Der IFRS S1 nennt vier konzeptionelle Grundlagen: 
1 Fair presentation – Alle wesentlichen Informationen werden vollständig, neutral und genau offengelegt. 
2 Materiality – Informationen sind wesentlich, wenn sie die Zukunftsaussichten des Unternehmens (positiv wie negativ) wesentlich beeinträchtigen, d.h. wenn ihr Auslassen, ihre Verfälschung oder Verschleierung die Entscheidungen von den Adressaten beeinflussen könnte.
3 Reporting entity – Der Berichtsperimeter für nachhaltigkeitsbezogene Informationen soll mit dem für die Finanzinformationen übereinstimmen.
4 Connected information – Die Zusammenhänge zwischen (i) nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen; und (ii) verschiedenen Berichtsbereichen (Governance, Strategie, Risikomanagement und Leistungsindikatoren) werden klar und verständlich aufgezeigt.
BERICHTSBEREICHE
Wie im letzten Satz angedeutet, sieht der IFRS S1 vier Berichtsbereiche vor: 
1 Governance – Governance-Prozesse, Kontrollen und Verfahren zur Überwachung und Steuerung nachhaltigkeitsbezogener Risiken und Chancen.
2 Strategie – Ansatz zur Steuerung nachhaltigkeitsbezogener Risiken und Chancen.
3 Risikomanagement – Prozesse zur Identifizierung, Bewertung, Priorisierung und Überwachung nachhaltigkeitsbezogener Risiken und Chancen.
4 Leistungsindikatoren – Leistung des Unternehmens in Bezug auf nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen, einschliesslich des Fortschritts in Richtung aller gesetzten oder gesetzlich vorgeschriebenen Ziele.
Diese vier Berichtsbereiche werden im Nachfolgenden am Beispiel des IFRS S2 konkretisiert.
IFRS S2
Der IFRS S2 verlangt Informationen über klimabezogene Risiken und Chancen, die für die Hauptadressaten des Finanzberichts hilfreich sind bei der Entscheidung über die Bereitstellung von Ressourcen für die Gesellschaft. Relevant sind solche Informationen, die voraussichtlich die Cashflows des Unternehmens, seinen Zugang zu Finanzmitteln oder seine Kapitalkosten (d.h. die «Perspektive des Unternehmens») kurz-, mittel- oder langfristig beeinflussen können.
Klimabezogene Risiken werden differenziert in physische und Transitionsrisiken.
Physische Risiken können akut (z.B. Stürme, Überschwemmungen, Hitzewellen, Waldbrände) oder chronisch (Auswirkungen durch höhere Durchschnittstemperaturen, Meeresspiegelanstieg, veränderte Niederschlagsmuster) sein. 
Transitionsrisiken umfassen politische und regulatorische Risiken (neue Vorschriften, CO2-Steuern, Emissionshandelssysteme), technologische Risiken, Marktrisiken und Reputationsrisiken. 
IFRS S2 verlangt von Unternehmen Angaben in vier Bereichen. 
In Bezug auf Governance sollen Unternehmen darlegen, wie sie ihre klimabezogenen Risiken und Chancen überwachen und steuern. Unternehmen geben Aufschluss über Verantwortlichkeiten, Informationsabläufe und die Einbeziehung klimabezogener Risiken und Chancen in die strategische Entscheidungsfindung. 
Der letzte Aspekt wird im Bereich Strategie konkretisiert. Hier beschreiben Unternehmen, welche klimabezogenen Risiken und Chancen identifiziert wurden, wie diese ihre Geschäftstätigkeit und Wertschöpfungskette betreffen, welche Anpassungen im Geschäftsmodell und der Wertschöpfungskette vorgenommen werden (klimabezogener Transitionsplan) und inwiefern das Geschäftsmodell und die Strategie des Unternehmen resilient sind gegenüber klimatischen Veränderungen.
Im Abschnitt Risikomanagement erläutern Unternehmen die Prozesse und Systeme zur Bewertung und Überwachung klimabezogener Risiken und inwieweit diese Prozesse in das allgemeine Risikomanagementsystem integriert sind.
Zuletzt thematisiert der IFRS S2 die Leistungsindikatoren (Metrics) und Ziele, die das Unternehmen zur Überwachung der klimabezogenen Leistung verwendet. Dies sind insbesondere (i) Angaben zu den Scope 1-3 Treibhausgasemissionen, (ii) zum Anteil der Geschäftsaktivitäten oder Vermögensgegenstände, die von physischen und Transitionsrisiken oder Chancen betroffen sind, (iii) Capex, Finanzierungs- und Investments in Bezug auf klimabezogene Risiken und Chancen, (iv) unternehmensinterne CO2-Preise und (v) wie und in welchem Umfang Klimaaspekte in der Vorstandsvergütung eine Rolle spielen. Insbesondere zu dem letzten Punkt möchten wir Sie gern auf unsere Analyse von über 300 DAX-Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichten verweisen.
IMPLIKATIONEN FÜR SCHWEIZER UNTERNEHMEN
Die IFRS S1 und S2 verlangen im Kern ähnliche Angaben wie die anderen internationalen Standards (GRI, ESRS) und die nationalen Vorgaben in der Schweiz (OR964). Ihre Prinzipien orientieren sich an denen für die Finanzberichterstattung nach IFRS. Demnach stellen die IFRS S1 und S2 eine sinnvolle Ergänzung für Unternehmen dar, die ohnehin schon nach IFRS berichten und nun die Anforderungen des OR964 erfüllen möchten oder müssen.
Wir unterstützen Sie gern bei der Umsetzung Ihres Nachhaltigkeitsberichtes unter Berücksichtigung der IFRS Sustainability Disclosure Standards. Kontaktieren Sie uns gern für ein Angebot und abonnieren Sie unseren Newsletter, um über Änderungen im regulatorischen Umfeld informiert zu bleiben.

Weitere Blogartikel

Back to Top