In Bezug auf die Bafin-Prüfung bei Zalando gab es eine gemeinsame Presseerklärung mit der SdK. Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V. ist mit 8.300 Mitglieder eine führende Anlegervereinigung im DACH-Raum. Sie vertritt jährlich rund 390.000 Stimmgeber auf rund 450 Haupt- und Gläubigerversammlungen und setzt sich für die Rechte von Minderheitsaktionären sowie die Interessensvertretung von Gläubigern in Sondersituationen ein.
Anbei ein Auszug aus der Mitteilung. Der vollständige Text ist auf der Website der SdK unter diesem Link verfügbar.
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(München/Berlin 26.06.2026) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) meldet heute, dass sie bei der Zalando SE am 19. Juni 2026 eine Prüfung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025 und des zugehörigen Lageberichts eingeleitete habe, da konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Zalando SE gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat. Die Bafin-Prüfung wurde eingeleitet, da im Anhang des Konzernabschlusses Angaben zu einer Transaktion mit einem nahestehenden Unternehmen im Rahmen des Erwerbs der ABOUT YOU Holding SE möglicherweise fehlerhaft unterlassen wurden. Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. begrüßt diese Bafin-Prüfung
Zuvor hatten SdK-Vorstand Marc Liebscher und SdK-Vertreter Tim Tesdorff u.a. die mangelnde Transparenz beim ABOUT YOU-Deal gegenüber Zalando SE kritisiert, sowohl am 14. April 2026 in einem persönlichen Gespräch mit den IR-Verantwortlichen in der Konzernzentrale als auch auf der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Mai 2026.
Zur Bafin-Prüfung meinen Tim Tesdorff und Marc Liebscher: «Aus Sicht der SdK ist es zu begrüßen, dass die BaFin die Vollständigkeit der Angaben rund um die ABOUT YOU-Transaktion untersucht. Der ABOUT YOU-Deal erfordert eine besondere Transparenz, da ein Zalando-Aufsichtsrat einen wesentlichen Interessenkonflikt hatte und Zalando zugleich eine für deutsche Verhältnisse unüblich hohe Prämie von 107% auf den Marktpreis (VWAP) gezahlt hat. Dass nun möglicherweise Angaben rund um die Transaktion unterlassen wurden und die BaFin eine Prüfung initiiert hat, unterstreicht – unabhängig vom Ergebnis der Prüfung – die Corporate Governance-Kritik aus der Aktionärschaft und die Forderung nach einer unabhängigen Besetzung des Aufsichtsrates, insbesondere in Bezug auf dessen Prüfungs- und Rechnungslegungskompetenz.»
Über die SdK-Kritik wurde auch in der einschlägigen Presse berichtet. Dass die Bafin sich nun zumindest diesem einem Kritikpunkt annimmt, zeigt, dass die Stimme des Anlegerschutzes bei der Bafin zunehmend Gehör findet.
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